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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Andermatt Feinmechanik AG V 1, Januar 2023

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Andermatt Feinmechanik AG (nachfolgend „Firma“). Die Firma Andermatt Feinmechanik AG ist in der Produktionsbranche tätig und bietet Metall- und Kunststoffbearbeitungen jeglicher Art an.

  1. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen an den Kunden zustande.

Zeichnungen, welche die Firma im Auftrag des Kunden anfertigt, sind Bestandteil des Angebots. Falls der Kunden die Zeichnungen nicht innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt beanstandet, gelten diese Zeichnungen als genehmigt.

Zeichnungen, welche der Kunde seinem Angebot beilegt, werden mit Versand der Auftragsbestätigung durch die Firma verbindlich.

Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Die Einkaufsbestimmungen des Kunden sind unbeachtlich.

Alle Mitteilungen zwischen der Firma und dem Kunden müssen zwingend schriftlich (durch Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen.

  1. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).

Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern und anderen Nebenkosten wie Versicherung, behördliche Bewilligung, Steuern, Zölle etc.

Die Preise verstehen sich ohne Verpackung und ohne Lieferungskosten.

Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäss aktueller Preisliste der Firma.

  1. Bezahlung

Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Anzahlung.

Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Überweisungsspesen sind vom Kunden zu tragen.

Wird die Rechnung nicht binnen angesetzter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunden die Rechnung nicht binnen vorgenannter Mahnfrist, erhält der Kunde die 1. Mahnung. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent). Für die 1. Mahnung erhebt die Andermatt Feinmechanik AG zuzüglich zum Verzugszins zudem eine Mahngebühr von CHF 20.00. Im Fall einer notwendigen 2. Mahnung erhebt die Andermatt Feinmechanik AG eine weitere Mahngebühr von CHF 30.00. Bei

erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden.

Die Firma behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen. Bei einer hohen Bestellungssumme kann die Firma vom Kunden eine Anzahlung verlangen.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig. Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

  1. Pflichten der Firma

5.1. Lieferung / Liefertermine

Die Lieferung erfolgt innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Frist. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von der Firma binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestellungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert. Eine verspätete Lieferung berechtigt den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt und jegliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, wird als Erfüllungsort der Sitz der Firma vereinbart. Die Firma erfüllt durch die Übergabe der bestellten Produkte an den vereinbarten Spediteur. Wird kein Spediteur vereinbart, steht es der Firma frei, einen Spediteur zu wählen. Die vereinbarten Lieferkosten dürfen durch die Wahl des Spediteurs nicht erhöht werden.

Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Ablieferung der bestellten Waren ab Werk auf den Kunden über. Sollte der Versand aufgrund von Umständen, die durch den Kunden zu vertreten sind unmöglich, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Die Lieferung der Ware wird vor Ablieferung an den Kunden durch die Firma im branchenüblichen Umfang stichprobenweise geprüft. Sofern der Kunde eine umfangreichere Prüfung wünscht, gehen die daraus entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Kunden.

5.2 Toleranzen und Beschaffenheit

Für Abmessungen und Materialstärken gelten die Toleranzen, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurden resp. in der Auftragsbestätigung von der Firma bestätigt wurden.

5.3. Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

  1. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.

Der Kunde ist verpflichtet, den Erhalt der Lieferung umgehend zu prüfen. Werden Mängel festgestellt, sind diese sofort, aber spätestens innerhalb von 48 Stunden der Firma mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als genehmigt.

Es ist Sache des Kunden sicherzustellen, dass das bestellte Material durch seine Beschaffenheit, Beschreibung, Weiterverarbeitung oder Verwendung nicht zu Verletzungen von Patent-, Muster- oder anderen gewerblichen Schutzrechten bzw. Urheberrecht führt. Die Firma übernimmt dafür keine Gewähr.

Bei Bestellungen auf Abruf, Sukzessivlieferungsverträgen, Rahmenverträgen oder Geschäften ähnlicher Art ist der Vertragspartner in jedem Fall, insbesondere bei vorzeitiger Vertragsauflösung oder Vertragsänderungen, verpflichtet, die gesamte Bestellmenge zu übernehmen und vollständig zu vergüten.

  1. Technische Zeichnungen/Beschreibungen

Werden technische Zeichnungen oder andere Unterlagen ausgetauscht, so anerkennen beide Parteien die damit verbundenen Urheber- und Eigentumsrechte der jeweils anderen Partei. Diese Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorgängige Zustimmung der anderen Partei, Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nur für den bestimmungsgemässen Zweck verwendet werden.

  1. Änderung / Widerruf des Auftrages

Die Firma kann einem Widerruf oder einer Änderung des Auftrages durch den Kunden schriftlich zustimmen, wenn der Stand der Auftragsbearbeitung dies zulässt. Die daraus entstehenden und bereits entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Firma bleibt Eigentümer der Ware, bis der Kunde die dafür geschuldete Zahlung vollständig erbracht hat. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen mitzuwirken, die zum Schutze des Eigentums des Lieferanten erforderlich sind. Der Kunde räumt der Firma das uneingeschränkte Recht ein, den Eigentumsvorbehalt im amtlichen Register am Sitz des Kunden eintragen zu lassen.

Die Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung des gelieferten Gegenstandes durch den Kunden schmälert das Eigentumsrecht der Firma nicht. Wird der gelieferte Gegenstand mit anderen, nicht der Firma gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwirbt dieser das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

Der Kunde wird die gelieferte Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes auf seine Kosten verwahren und zugunsten der Firma gegen Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Wasser und Elementarschäden versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch der Firma weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

 

  1. Gewährleistung

Ein allfälliger Mangel ist der Firma umgehend anzuzeigen. Es steht der Firma zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Die Gewährleistung beginnt für das reparierte Element neu zu laufen, für die restlichen Elemente des Produkts läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.

Die durch mängelfreie Lieferung ersetze Ware wird Eigentum der Firma.

Die Beanstandung der oder Mängelrüge der Lieferung befreit den Kunden nicht von der Zahlungspflicht innert der vereinbarten Frist.

Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.

  1. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis des Produktes / der Dienstleistung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.

Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

 

  1. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.

Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.

Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält untersagt, es sei denn, dies werde von der Firma explizit genehmigt.

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

 

  1. Datenschutz

Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

  1. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

  1. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

  1. Vertraulichkeit

Beide Parteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

  1. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurück treten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

  1. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.